Entsorgung von Elektroaltgeräten

Liebe Kundschaft, 


auf der Grundlage des Elektrogesetzes, das ab dem 1. Januar 2022 gilt, möchten wir Sie gerne über folgendes informieren: 


Sie dürfen Alt- Elektro- und Elektronikgeräte (sogenannte „Altgeräte“) nicht über den Haus- oder Restmüll entsorgen. Der Gesetzgeber verlangt vielmehr, dass Altgeräte einer vom unsortierten Siedlungsabfall getrennten Erfassung/Entsorgung zuzuführen sind. 
Unter Altgeräten versteht man nicht nur die Elektro- und Elektronikgeräte als solche, sondern auch ihre Bauteile, Unterbaugruppen und Verbrauchsmaterialien. 
Sie haben Altbatterien und Altakkumulatoren („Akkus“), die nicht vom Altgerät umschlossen sind, sowie Lampen, die zerstörungsfrei aus dem Altgerät entnommen werden können, vor der Abgabe an einer Erfassungsstelle vom Altgerät zerstörungsfrei zu trennen. Das gilt nur dann nicht, soweit Altgeräte separiert werden, um sie für die Wiederverwendung vorzubereiten. 

Kundeninformation zur Rückgabe von Elektro- und Elektronikgeräten

Als Vertreiber von Elektro- und Elektronikgeräten im Distanzhandel sind wir verpflichtet: 


1. bei der Abgabe eines neuen Elektro- oder Elektronikgerätes („Neugerät“) der Gerätekategorien 1 (Wärmeüberträger), 2 (Bildschirme, Monitore und Geräte, die Bildschirme mit einer Oberfläche von mehr als 100 Quadratzentimetern enthalten) und 4 (Großgeräte) an Sie als Endnutzer ein Altgerät der gleichen Geräteart, das im Wesent­lichen die gleichen Funktionen wie das Neugerät erfüllt, am Ort der Abgabe oder in unmittelbarer Nähe unentgeltlich zurückzunehmen und 


2. auf Ihren Wunsch Altgeräte der Kategorien 3 (Lampen), 5 (Kleingeräte), 6 (Kleine IT- und Telekommunikationsgeräte bei denen keine der äußeren Abmessung mehr als 50 cm beträgt), die in keiner äußeren Abmessung größer als 25 Zentimeter sind, in zumutbarer Entfernung eine unentgeltliche Rückgabemöglichkeit zur Verfügung zu stellen; die Rücknahme dürfen wir nicht an den Kauf eines Neugerätes knüpfen und sie ist auf drei Altgeräte pro Geräteart beschränkt. 


„Ort der Abgabe“ ist auch Ihr privater Haushalt, sofern das Neugerät dort an Sie abgegeben wird; in diesem Fall ist die Abholung des Altgerätes für Sie als Endnutzer unentgeltlich. 
Wir haben Sie beim Abschluss des Kaufvertrages für das Neugerät zu informieren über die Möglichkeit: 
a) zur unentgeltlichen Rückgabe und 
b) unentgeltlichen Abholung des Altgerätes. 


Wir werden Sie bei Abschluss des Kaufvertrages mit Geräten der Kategorie 1, 2 oder 4 nach Ihrer Absicht befragen, ob Sie bei der Auslieferung des Neugerätes ein Altgerät zurückgeben möchten. 
Bitte beachten Sie, dass Sie eigenverantwortlich personenbezogenen Daten auf den zu entsorgenden Altgeräten löschen müssen. 


Schließlich weisen wir zur Entsorgung von Elektro- und Elektronikaltgeräten und zur Bedeutung des Symbols nach Anlage 3 zu dem Elektrogesetz auf folgendes hin: 
Besitzer von Elektro- und Elektronikaltgeräten sind gesetzlich verpflichtet, diese einer vom unsortierten Siedlungsabfall getrennten Erfassung/Entsor­gung zuzuführen. Elektro- und Elektronikaltgeräte dürfen insbesondere nicht über den Hausmüll entsorgt werden. Anhand des Symbols nach Anlage 3 zum Elektrogesetz können Besitzer Altgeräte erkennen, die getrennt vom unsortierten Siedlungsabfall zu erfassen sind. 


Das Symbol stellt eine durchgestrichene Abfalltonne auf Rädern dar.
 

Elektro- und Elektronikgeräte sollen auf eine fachgerechte Weise entsorgt werden. ROLLER hat sich aus diesem Grund dem Rücknahmesystem der Interseroh angeschlossen, die ein deutschlandweites Netzwerk an Rücknahmestellen betreibt.

Auf der Seite www.interseroh.de/weee-annahmestellen finden Sie eine Übersicht aller Rückgabestellen mit denen Interseroh zusammenarbeitet. 

Hier finden Sie ROLLER Märkte in Ihrer Nähe: https://www.roller.de/moebelhaeuser/